Im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Wirtschaftsinformatik, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen:
Professur (w/m/d)
»Wirtschaftsinformatik, insb. Business Engineering«
Bes.Gr. W2 BbgBesO
Kennziffer WIP12
Die künftige Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet »Business Engineering« in den bestehenden Bachelor- und Master-Studiengängen »Wirtschaftsinformatik« vertreten. Die Bereitschaft zur Übernahme von Grundvorlesungen, auch in englischer Sprache, insbesondere auch zur Koordination und
Durchführung themenverwandter Forschungsaktivitäten, wird erwartet.
Von den Bewerberinnen oder Bewerbern werden erwartet:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, der Informatik oder eines vergleichbaren Studiengangs mit Schwerpunkt in den Bereichen digitale Geschäftsmodelle, Unternehmensarchitekturen oder Wissensmanagement
einschlägige Promotion und nachgewiesene wissenschaftliche Profilierung mit Praxisbezug
einschlägige Berufserfahrung im Berufungsgebiet
einschlägige Erfahrung in Forschung, Lehre und Wissenstransfer im Berufungsgebiet
einschlägige Erfahrung in Projektmanagement, wissenschaftlicher Koordination und praxisorientierter Forschung
Erwünscht sind vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem oder
mehreren der folgenden Bereiche:
Wissensmanagement und technische Wissensmodellierung
Markup- Languages
Unternehmensarchitektur
Prozessmanagement und Digitalisierung
Methoden der wirtschaftlichen Analyse, Analyse des Unternehmensaufbaus und Portfolioanalyse
Weiterhin erwartet werden belastbare Kenntnisse aus eigener wissenschaftlicher Tätigkeit und mindestens dreijähriger beruflicher Praxis, von denen mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme von Lehrverpflichtungen, auch in englischer Sprache, im Bachelor- und Masterstudium sowie im Servicebereich für andere Studiengänge wird vorausgesetzt. Ebenso wird die Beteiligung an der Hochschulselbstverwaltung, der Studienberatung sowie an weiteren Aufgaben nach §§ 3 und 44 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 - 3 sowie Nr. 4 b des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 45 BbgHG wird hingewiesen. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und fordert qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe auch https://www.th-brandenburg.de.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des
Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Vor einer endgültigen Einstellung ist eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben und wird durchgeführt (§ 3a Landesbeamtengesetz).
Mit Ihrer Bewerbung erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 lit. b) der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 2 BbgDSG nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung an der Technischen Hochschule Brandenburg ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.
Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal unter Angabe der oben genannten Kennziffer bis zum 02.01.2025.
Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns!